Wenn es auf der Straße zu einem Unfall kommt, zählt oft jede Minute, um Leben zu retten. Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Rettungssanitäter, Notärzte und die Polizei müssen so schnell wie möglich zum Unfallort gelangen. Aus diesem Grund sind alle Verkehrsteilnehmer gesetzlich verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald sich Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn nähern. Dabei ist es wichtig, die Geschwindigkeit zu reduzieren und darauf zu achten, aus welcher Richtung die Einsatzkräfte kommen.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Auf Autobahnen und mindestens zweispurigen Straßen pro Fahrtrichtung, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden, ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Es ist entscheidend, die Rettungsgasse zu bilden, bevor die Fahrzeuge vollständig zum Stillstand kommen.
Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Frühzeitig den Blinker setzen: So wird anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass Sie Platz machen.
- Zur Seite fahren: Dabei darauf achten, dass das Fahrzeugheck nicht auf die Fahrbahn ragt, um Kollisionen zu vermeiden.
- Genügend Abstand zum Vorderfahrzeug halten: Dies schafft Platz für notwendige Korrekturen.
- Die Standspur freihalten: Diese ist für liegengebliebene Fahrzeuge und Pannen gedacht, nicht für Rettungseinsätze.
- Vor der Weiterfahrt prüfen: Achten Sie darauf, ob weitere Rettungsfahrzeuge im Anmarsch sind, bevor Sie wieder losfahren.
Rettungsgasse bei mehrspurigen Fahrbahnen
Auf dreispurigen Autobahnen gilt eine klare Regel:
- Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur fahren so weit wie möglich nach links.
- Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur weichen nach rechts aus.
Auch bei vier oder mehr Spuren bleibt diese Grundregel bestehen:
- Die äußerste linke Spur fährt nach links, während die anderen Fahrspuren nach rechts ausweichen.
Hohe Strafen bei Missachtung
Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Bußgeld beträgt mindestens 200 Euro und wird mit zwei Punkten in Flensburg geahndet. Behindern Sie dabei Einsatzkräfte oder verursachen Sachschäden, steigt die Strafe auf bis zu 320 Euro. Zusätzlich droht ein einmonatiges Fahrverbot. Besonders teuer wird es für Autofahrer, die unberechtigt durch die Rettungsgasse fahren: Hier liegt das Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro.
Verantwortung im Straßenverkehr
Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Akt der Solidarität und Verantwortung. Indem Sie sich an die Regeln halten, tragen Sie dazu bei, Leben zu retten und die Arbeit der Einsatzkräfte zu erleichtern. Achten Sie daher im Stau immer darauf, rechtzeitig Platz zu machen, um wertvolle Minuten zu sparen.